Temporärer Zufahrtsschutz für Veranstaltungen beginnt mit der Notwendigkeit – nicht mit einem Produkt
1. Warum diese Frage an den Anfang gehört
Bevor Maßnahmen, Sicherungslinien oder Sperrmittel diskutiert werden, muss eine zentrale Vorfrage geklärt sein:
Ist temporärer Zufahrtsschutz für eine Veranstaltung im konkreten Fall erforderlich – und wenn ja, in welcher Zielrichtung?
Für Behörden, Veranstalter sowie Planer und Berater ist diese Reihenfolge entscheidend. Denn Zufahrtsschutz ist kein Automatismus. Er ist eine anlass- und lagebezogene Sicherheitsmaßnahme, die sich aus einer fachlich begründeten Bewertung ableitet – nicht aus Bauchgefühl, Erfahrungswerten oder der Annahme „weil man es heute so macht“.
2. Zuständigkeit: Gefährdungsbewertung ist Aufgabe der Sicherheitsbehörden
Die Einschätzung der Gefährdungslage basiert regelmäßig auf Informationen, die ausschließlich Polizei und Sicherheitsbehörden vorliegen, etwa auf Lagebildern, Erkenntnissen aus polizeilichen Informationssystemen oder kriminalitätsbezogenen Bewertungen. Veranstalter sowie externe Planer und Berater haben auf diese Informationen keinen Zugriff.
Genau deshalb ordnet der Stand der Technik die Gefährdungsbewertung eindeutig der Polizei bzw. den Sicherheitsbehörden zu.
Die DIN SPEC 91414-2 beschreibt dies ausdrücklich. Sinngemäß wird dort festgehalten, dass die Einschätzung der Gefährdungslage aus polizeilichen Informationssystemen Aufgabe der Sicherheitsbehörden ist und die Polizei ihre Expertise zur Gefährdungs- und allgemeinen Kriminalitätslage an den jeweiligen Örtlichkeiten einbringt (vgl. DIN SPEC 91414-2, Abschnitt 6.3).
Die daraus resultierenden Konsequenzen sind klar:
- Planer und Berater bewerten nicht „die Lage“, sondern arbeiten auf Basis einer behördlich eingebrachten Gefährdungseinschätzung.
- Veranstalter können die Lagebewertung nicht ersetzen, sondern benötigen eine belastbare behördliche Einordnung als Grundlage.
- Behörden profitieren von einer klaren und fachlich sauberen Trennung zwischen Gefährdungsbewertung und Maßnahmenplanung.
3. Rolle von Planern und Beratern vor der Planung
Bedeutet dies, dass Planer oder Berater erst zu einem späteren Zeitpunkt relevant werden? Nein – ihre Rolle ist zu Beginn jedoch eine andere.
Solange die Notwendigkeit für temporären Zufahrtsschutz noch nicht behördlich geklärt ist, unterstützen Planer und Berater insbesondere dabei,
- den Abstimmungsprozess mit Polizei und Behörden strukturiert vorzubereiten,
- die erforderlichen Informationen zur Veranstaltung sachgerecht zusammenzustellen (z. B. Veranstaltungsbeschreibung, Besucherströme, örtliche und zeitliche Rahmenbedingungen),
- die spätere Konzeptarbeit methodisch vorzudenken, etwa im Hinblick auf Schutzziele, der Schutzzone, Schnittstellen zu Rettungswegen, Verkehrsrecht und Betriebskonzept.
Erst nach einer behördlich eingebrachten bzw. bestätigten Notwendigkeit beginnt die eigentliche fachliche Konzeptarbeit: die Ableitung von Schutzzielen, die Durchführung von Risiko- und Schwachstellenanalysen, die Auswahl geeigneter Fahrzeugsicherheitsbarieren, sowie die verhältnismäßige Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Betriebskonzeptes der Veranstaltung.
4. Zufahrtsschutz ist kein Selbstzweck – sondern eine verhältnismäßige Maßnahme
Zufahrtsschutz bedeutet nicht automatisch „mehr Sicherheit“, nur weil mehr oder schwerere Fahrzeugsicherheitsbarieren sichtbar sind. Maßgeblich ist vielmehr, ob die vorgesehenen Maßnahmen
- geeignet, erforderlich und angemessen sind,
- operativ funktionieren (z. B. Rettungswege, Feuerwehrzufahrten, Lieferverkehre, Anliegerbelange),
- rechtlich belastbar angeordnet und praktisch umsetzbar sind, (allways close the circle)
- und die definierten Schutzziele tatsächlich erreicht werden.
In der Praxis entstehen viele Probleme dort, wo diese Reihenfolge umgekehrt wird: erst Material, dann Begründung. Das führt häufig zu Konflikten, Nachforderungen, kostenintensiven Umplanungen – und im ungünstigsten Fall zu einer trügerischen „Sicht-Sicherheit“ ohne umfassende Schutzwirkung.
5. Mein Beitrag als herstellerunabhängiger Zufahrtsschutz-Berater
Herstellerunabhängige Berater für Zufahrtsschutz legen ihren Schwerpunkt auf eine norm- und methodengerechte Konzeption entlang des Standes der Technik – nicht auf den Verkauf einzelner Systeme.
Wir unterstützen Behörden, Veranstalter sowie Planer und Berater dabei,
- Rollen und Zuständigkeiten klar und rechtssicher zu trennen,
- Prozesse behördensicher und nachvollziehbar aufzusetzen,
- und Zufahrtsschutz dort wirksam umzusetzen, wo er fachlich und rechtlich geboten ist.

